Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig ausüben kann, hat unter Umständen trotzdem Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung – auch dann, wenn noch einzelne Tätigkeiten möglich sind. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle.
Steigende Lebenshaltungskosten bremsen die private Altersvorsorge. Gleichzeitig wünschen sich viele mehr finanziellen Spielraum für den Ruhestand – doch oft bleibt es beim Vorsatz.