Naturgefahren: Warum ein ruhiges Halbjahr kein Grund zur Entwarnung ist

Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen können für Hausbesitzer schnell teuer werden. Im ersten Halbjahr 2026 blieben die versicherten Naturgefahrenschäden in Deutschland zwar vergleichsweise niedrig. Der GDV spricht jedoch von „schlicht Glück“ – und gerade bei Starkregen und Überschwemmungen sind die Schäden gestiegen.

Naturgefahren haben in Deutschland im ersten Halbjahr 2026 versicherte Schäden von rund 950 Millionen Euro verursacht. Damit blieb die Belastung nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vergleichsweise gering. Vor allem größere Winterstürme blieben aus.
Bei Starkregen, Überschwemmungen und weiteren Elementargefahren zeigt sich allerdings eine andere Entwicklung. Sie verursachten rund 200 Millionen Euro versicherte Schäden – doppelt so viel wie im ersten Halbjahr 2025. Auf Sturm und Hagel entfielen rund 400 Millionen Euro. Weitere rund 350 Millionen Euro entstanden in der Kraftfahrtversicherung.
„Die geringen Schäden im ersten Halbjahr waren schlicht Glück“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Langfristig steigen die Schäden: Die durchschnittlichen Elementarschäden in der Sachversicherung erhöhten sich laut Verband von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro zwischen 2016 und 2025.

Wohngebäudeversicherung allein reicht nicht immer

Für Hausbesitzer ist entscheidend, welche Naturgefahr den Schaden verursacht. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden am versicherten Gebäude durch Gefahren wie Sturm und Hagel. Auch Nebengebäude können je nach Vertrag eingeschlossen sein. Anders sieht es beispielsweise bei Überschwemmung und Starkregen aus. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren – häufig als Elementarschadenversicherung bezeichnet – erforderlich. Dazu können je nach Vertrag auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen gehören.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb insbesondere für Eigentümer, deren Vertrag schon länger besteht. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Wohngebäudeversicherung vorhanden ist, sondern welche Naturgefahren tatsächlich eingeschlossen sind.

Auch Hausrat kann betroffen sein

Wird bei einem Unwetter nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch das Inventar, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch hier gilt jedoch: Schäden durch Überschwemmung oder Starkregen sind nicht automatisch Bestandteil jedes Vertrags. Dafür muss der entsprechende Naturgefahrenschutz vereinbart sein.
Bei Autos greift bei Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug nicht auf.

Prävention bleibt wichtig

Versicherungsschutz kann die finanziellen Folgen eines Naturereignisses abfedern, verhindert den Schaden aber nicht. Hausbesitzer können deshalb zusätzlich prüfen, wie anfällig ihr Grundstück und Gebäude beispielsweise für Starkregen und Rückstau sind. Rückstauklappen, geschützte Kelleröffnungen oder eine angepasste Nutzung gefährdeter Kellerräume können das Schadenrisiko reduzieren.
Dass Deutschland zuletzt vergleichsweise glimpflich davongekommen ist, ändert daran wenig. Ein ruhiges Schadenhalbjahr bedeutet nicht, dass Sturm, Starkregen oder Überschwemmungen künftig seltener auftreten – und schon gar nicht, dass jedes Gebäude ausreichend dagegen versichert ist.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Naturgefahrenbilanz erstes Halbjahr 2026

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