Entstehen Schäden an der Einrichtung Ihres Betriebes, Ihren Waren oder Vorräten oder gar dem Eigentum
Ihrer Mitarbeiter, schützt Sie die Betriebsinhalts- Versicherung vor den finanziellen Folgen.
Die Beiträge zur Versicherung zählen als Betriebsausgaben.