Teure Uhr, Schmuck, Kamera oder Designertasche kommen mit in den Urlaub – doch der Versicherungsschutz reist nicht automatisch unbegrenzt mit. Wer wertvolle Gegenstände mitnimmt, sollte deshalb vor der Abreise prüfen, ob und in welcher Höhe sie außerhalb der eigenen Wohnung versichert sind.
Ein erster Blick gilt der Hausratversicherung. Über die sogenannte Außenversicherung kann Hausrat vorübergehend auch außerhalb der eigenen vier Wände geschützt sein. Entscheidend sind jedoch die Vertragsbedingungen. Für Wertsachen können besondere Entschädigungsgrenzen gelten, und nicht jeder Verlust ist versichert. Wird eine Uhr beispielsweise einfach verlegt oder geht eine Tasche verloren, besteht deshalb nicht automatisch Versicherungsschutz. Auch bei einem Diebstahl kommt es darauf an, was genau passiert ist und welche Risiken der Vertrag abdeckt.
Vor der Reise empfiehlt sich daher ein kurzer Check: Welche wertvollen Gegenstände nehme ich mit? Wie hoch ist ihr aktueller Wert? Welche Entschädigungsgrenzen enthält mein Vertrag und gilt der Schutz auch am Reiseziel? Rechnungen, Zertifikate, Fotos oder andere Wertnachweise können im Schadenfall helfen und sollten sicher aufbewahrt werden.
Vorsicht ist außerdem bei Urlaubsfotos in sozialen Netzwerken sinnvoll. Bilder von wertvollen Gegenständen müssen nicht gleichzeitig verraten, wo sich ihr Besitzer gerade aufhält. Standortinformationen lassen sich deaktivieren, Urlaubsbilder können auch erst später veröffentlicht werden. Wer mit Wertsachen reist, sollte deshalb nicht nur ans sichere Verstauen denken, sondern bereits vor der Abfahrt klären, was bei Diebstahl oder Beschädigung tatsächlich versichert wäre.
Quelle: Hiscox, Umfrage unter 154 Personen in Deutschland, die regelmäßig Gegenstände im Wert von mindestens 1.000 Euro mit auf Reisen nehmen; Befragung durch Appinio, Juli 2026.





